Ein langer Weg zum Dorfgemeinschaftshaus
„Ja, wir bauen ein Dorfgemeinschaftshaus – es dauert nur etwas länger …“
Als der „alte Saal“ an der Beruflichen Schule abgerissen wurde, rechneten die wenigsten mit einer jahrzehntelangen Odyssee rund um das Thema Fördermittel. Viele Beteiligte gingen damals von einer schnellen Zuweisung von Fördergeldern für einen Neubau aus. Jahr für Jahr wurde die Beantragung aufs Neue eingereicht. Im Jahr 2020 wurde schließlich ein belastbares Nutzungskonzept für das Dorfgemeinschaftshaus erarbeitet – eine Forderung, die sich aus zahlreichen Gesprächen mit dem Landkreis ergeben hatte. Leider brachte auch dieses Konzept nicht den erhofften Durchbruch – und weiterhin war kein Dorfgemeinschaftshaus für die „größte Gemeinde im Umkreis“ in Sicht.
Bis zum 14.03.2023 war es der Gemeinde nicht möglich, das Projekt aus eigener Finanzkraft umzusetzen. Die ursprüngliche Projektplanung, wie sie für einen Fördermittelantrag notwendig war, sah Kosten von über 1,2 Millionen Euro vor. Was hat sich also am 14. März 2023 so gravierend geändert?
An diesem Tag wurde eine E-Mail vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern an die Landräte versendet. Darin wurde eine Solidaritätspauschale für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften angekündigt.
Die Förderungsbedingungen:
Förderhöhe: max. 750.000 Euro
Mittelabruf: bis Ende 2025
Eigenanteil der Gemeinde: 10 %, also 75.000 Euro
Für welche Maßnahmen: Das Investitionsvorhaben soll das Leben in der Gemeinde positiv beeinflussen
Ursprünglich war die Sonderzuweisung nicht für das Dorfgemeinschaftshaus vorgesehen. Angesichts der Preissteigerungen reichte die Summe bei Weitem nicht aus, und aufgrund des genehmigungspflichtigen Haushalts durfte die Gemeinde nur „pflichtige Aufgaben“ wie Straßensanierungen beauftragen. Auch im Gemeinderat gab es unterschiedliche Meinungen:
„Da bekommen wir eine Sonderzuweisung von 750.000 Euro ohne Auflagen – und können sie wegen unseres negativen Haushalts nicht uneingeschränkt verwenden.“
In den darauffolgenden drei Monaten suchten wir gemeinsam mit dem Ministerium in Schwerin, der Rechtsaufsicht beim Landkreis sowie dem Bauamt Mecklenburgische Schweiz nach einer Lösung. Im Dezember 2023 erhielten wir nach einem Gesprächstermin bei der Rechtsaufsicht eine vorläufige Freigabe für den Haushalt, der erstmals das Dorfgemeinschaftshaus berücksichtigte. Geplant wurden:
750.000 Euro Sonderzuweisung
75.000 Euro Eigenanteil der Gemeinde
Insgesamt standen damit 825.000 Euro zur Verfügung – zunächst ausschließlich für den Rohbau des Dorfgemeinschaftshauses. Der Haushalt der kommenden Jahre sieht weitere Investitionen für den Innenausbau vor. Die Beschlussfassung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht zogen sich bis April 2024, aber das Ergebnis war positiv.
„Nicht besonders schön – aber mit unserer Haushaltslage und den gestiegenen Baukosten nicht anders realisierbar.“
Phase 2: Von der Planung zum Bauantrag
Nun konnten wir in „Phase 2“ übergehen: die baulichen Voraussetzungen schaffen. Die ursprüngliche Baugenehmigung war nicht mehr nutzbar. Aufgrund der fortlaufenden Fördermittelabsagen hatten wir den bisherigen Bauplatz inzwischen für den Neubau einer KITA vorgesehen – dort sollte der alte Spielplatz erhalten bleiben. Leider wurde auch für die neue KITA im Jahr 2025 keine Förderung bewilligt.
Deshalb reichten wir im Mai 2024 einen neuen Bauantrag für das Dorfgemeinschaftshaus an einem alternativen Standort beim Landkreis ein. Durch wiederholte Nachforderungen verzögerte sich die Bearbeitung erheblich, sodass wir erst im Dezember 2024 die Genehmigung erhielten.
Daraufhin konnten wir mit der detaillierten Bauplanung und der Ausschreibung der Bauabschnitte beginnen. Aufgrund neuer Bauvorschriften musste die Statik überarbeitet werden.
„Hoffentlich klappt der zeitliche Ablauf für den Rohbau …“
Diese Frage begleitete uns ständig – denn die Fördermittel müssen bis Ende 2025 abgerufen werden. Eine Verlängerung war trotz Rücksprache mit dem Fördermittelgeber nicht möglich. Daher enthalten alle Ausschreibungen verbindliche Zeitvorgaben für die Bauunternehmen.
Die Ausschreibungen sind Anfang Juli abgeschlossen worden – der Baubeginn steht unmittelbar bevor!
Ziel: Rohbau bis Jahresende
Unser Ziel ist es, bis Ende des Jahres den Rohbau mit Gebäudehülle, Fenstern, Dach und Heizung fertigzustellen. In den kommenden Jahren soll der Innenausbau schrittweise erfolgen, wie im Haushalt vorgesehen. Dazu gehört auch eine Lüftungsanlage – eine Anforderung des Landkreises.
Ein möglicher Weg zur Umsetzung des weiteren Ausbaus könnte über unsere engagierten Vereine führen, die bereits viel für unsere Gemeinde geleistet haben. Malerarbeiten, die Montage von Waschbecken oder das Verlegen von Fußböden könnten durch tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung umgesetzt werden.
„Auch den weiteren Ausbau schaffen wir nur mit Teamarbeit, für unsere Gemeinde Jördenstorf“
Falls es noch Fragen oder Anregungen zum Dorfgemeinschaftshaus geben sollen, dann kann auch gerne die Gemeindevertretersitzung besucht werden. Die Termine werden in der Dorf-App eingestellt. Des Weiteren werden wir über den weiteren Ablauf zum Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses informieren.
Schöne Grüße
Ihr Gemeinderat