Finanzplanung 2026/2027 und offene Projekte, sowie Ergebnisse an der Beteiligung Windpark | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Finanzplanung 2026/2027 und offene Projekte, sowie Ergebnisse an der Beteiligung Windpark

Finanzplanung 2026/2027 – Wichtige Informationen für unsere Gemeinde und schwierige Zeiten für neu Projekte

Am 13. November 2025 hat die Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2026/2027 stattgefunden. Gerne möchten wir Sie über die aktuelle finanzielle Situation unserer Gemeinde informieren, denn die bevorstehenden Jahre stellen uns vor besondere Herausforderungen. Leider können wir sie jetzt erst informieren, da unser Haushalt von der Rechtsaufsicht des Landkreises genehmigt werden musste.

Rückgang der Schlüsselzuweisungen um 200.000 Euro pro Jahr

Der Zensus 2022 hat ergeben, dass die Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern gesunken ist. Die Einwohnerzahl ist jedoch maßgeblich für die Berechnung der Finanzzuweisungen von Bund und Land. Für unsere Gemeinde bedeutet dies: Rund 200.000 Euro weniger Einnahmen pro Jahr.

Dieser Rückgang wirkt sich erheblich auf unseren Haushalt aus und zwingt uns dazu, Ausgaben noch strenger zu priorisieren.

Aktuelle Haushaltslage

Durch die Preissteigerungen beim Neubau des Dorfgemeinschaftshauses befindet sich unser Haushalt derzeit mit etwa 200.000 Euro im Minus. Hier sind wir bei Preissteigerungen von rund 300.000 Euro. Wir gehen davon aus, dass wir diesen defizitären Bereich ab 2028 wieder verlassen, da die zusätzlichen Investitionen für das Dorfgemeinschaftshaus (je ca. 150.000 Euro) nur bis 2027 im Haushalt berücksichtigt werden müssen.

Positiv wirkt sich aus, dass wir dank der Einnahmen aus dem Windpark bislang größere Einsparmaßnahmen und eine Erhöhung der Grundsteuer vermeiden konnten.

Notwendige Investitionen

Trotz der angespannten Lage müssen wir weiterhin wichtige Projekte vorantreiben – allen voran:

  • LWL-Anschluss in den gemeindlichen Wohnblöcken: In den kommenden Jahren wird endlich schnelles Internet bis in die Wohnungen gelegt.

  • Pflichtaufgaben der Gemeinde: Dazu gehören u. a. Straßenunterhaltung, Wasserversorgung sowie die Betreuung unserer Kindertagesstätten.

Da wir uns im Haushaltssicherungskonzept befinden, dürfen wir ausschließlich dringend notwendige Maßnahmen umsetzen. Für größere Neubauprojekte – wie dringend benötigte Straßensanierungen in einigen Ortsteilen – fehlen derzeit die finanziellen Mittel, sofern keine externen Förderprogramme genutzt werden können.

Wir wissen um die Anliegen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und arbeiten kontinuierlich daran, die Gemeinde trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiter voranzubringen. Die nächsten Jahre werden herausfordernd, doch mit einer realistischen und verantwortungsbewussten Finanzplanung bleiben wir handlungsfähig.

Dorfgemeinschaftshaus

Der Bau unseres Dorfgemeinschaftshauses schreitet weiter voran, die Größe des Gebäudes ist inzwischen gut erkennbar. Die Arbeiten für Rohbau, Dach und Fenster sind im vollen Gange.

Die allgemeinen Kostensteigerungen machen sich jedoch auch bei unserem Projekt deutlich bemerkbar: Allein im Rohbau liegen die Mehrkosten bereits bei über 300.000 Euro. Um den Gemeindehaushalt nicht zu überlasten, können die weiteren Investitionen nur über zwei Haushaltsjahre verteilt werden (je ca. 150.000 Euro). Dieser Schritt ist notwendig und erklärt die aktuell längere Bauzeit.

In den nächsten Bauabschnitten stehen unter anderem noch die Lüftungsanlage, Sanitärarbeiten, Bodenbeläge sowie der Einbau einer Wärmepumpe an.

Wie geht es weiter?

  • Anfang April: Abstimmung mit Planungsbüro, Bauamt und Gemeinderat zum weiteren Bauablauf

  • Im Anschluss: Gespräche mit den örtlichen Vereinen

Ziel: Klären, welche Arbeiten in Eigenleistung übernommen werden können

Wie schon aufgeführt ist dieser Umstand nicht optimal, leider lässt es die Finanzplanung der Gemeinde nicht zu, alle restlichen Arbeiten über entsprechende Firmen zu beauftragen. Wir hoffen, dass wir in unserer tollen und engagierten Gemeinschaft eine Lösung finden können.

Leider kann noch kein genaues Nutzungsdatum bekannt gegeben werden.

Sobald ein Datum feststeht wird es natürlich über diesen Weg bekanntgegeben. Eine Namensfindung für unser Dorfgemeinschaftshaus wird natürlich auch über unsere App stattfinden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Windpark Jördenstorf

In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeinde intensiv mit den beiden geplanten Windparks auf unserem Gemeindegebiet beschäftigt. Sowohl beim Projekt von WPD als auch später beim Projekt von VSB wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt, um die Errichtung der Anlagen zu verhindern. Dennoch wurden beide Anlagenvorhaben immissionsschutzrechtlich genehmigt.

Nach Erteilung der Genehmigungen haben wir zudem anwaltlich prüfen lassen, ob es noch rechtliche Möglichkeiten gibt, die Projekte zu stoppen. Leider mussten wir feststellen, dass alle Wege ausgeschöpft waren und die Windenergieanlagen nicht verhindert werden können.

Der notwendige Schritt zum konstruktiven Handeln

Die Enttäuschung darüber war groß. Doch gerade in diesem Moment wurde klar: Wenn wir die Errichtung der Windparks nicht verhindern können, müssen wir dafür sorgen, dass unsere Gemeinde und unsere Bürger bestmöglich profitieren.

Deshalb haben wir bewusst den Schritt vom „Dagegen-Sein“ hin zu einem konstruktiven Modus gemacht. Unser Ziel war es.

Das Beste aus der Situation herauszuholen und eine faire, deutlich verbesserte Beteiligung zu verhandeln – entschlossen, sachlich und im Interesse aller.

Windpark WPD – erfolgreiche Verhandlungen zur Beteiligung

Nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 12.09.2023 für sieben Windenergieanlagen in Jördenstorf haben wir intensive Gespräche mit WPD geführt. Zur weiteren fachlichen Unterstützt haben mit dem LEKA MV, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Wirtschaftsministerium MV intensive Gespräche stattgefunden.

Dabei stand für uns ein Punkt im Vordergrund: Viele Bürgerinnen und Bürger hatten immer wieder geäußert, dass unsere Gemeinde finanziell deutlich besser gestellt sein müsse als Gemeinden ohne Windpark. Diese Forderung war für uns nicht nur nachvollziehbar, sondern wurde auch zu unserem obersten Ziel. Anfangs lag kein zufriedenstellendes Angebot vor. Durch beharrliche und klare Verhandlungen ist es uns jedoch gelungen, die Bürgerbeteiligung mehr als zu verdoppeln.

Die festgelegten finanziellen Vorteile WPD:

Gemeindevergütung im 2,5-km-Umkreis

  • Flächenvergütung: ca. 14.000 € pro Jahr, da die Gemeinde kleine Flächen in dem Gebiet von WPD besitzt und es hierbei um den prozentualen Flächenanteil beim Windpark geht und nicht um den Standort des Windrades auf einer besagten Fläche

  • Vergütung nach §6 EEG (0,2 Cent pro kWh): ca. 71.000 € pro Jahr

Für die Bürgervergütung im 2,5-km-Umkreis

  • Pauschale Auszahlung: 105.000 € pro Jahr (ca. 1000 Einwohner)

  • Ortschaften: Jördenstorf, Klenz, Gehmkendorf, Gehmkendorf Ausbau, Klein Wüstenfelde, Schwasdorf, Schwasdorf Ausbau, Remlin

Wichtige Auflagen aus der Genehmigung

  • Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK): Die nächtliche Beleuchtung der Anlagen wird nur aktiviert, wenn tatsächlich ein Luftfahrzeug naht. Dadurch wird das nächtliche Blinken auf ein Minimum reduziert.

  • Schutz des Schreiadlers: Vom 16.06. bis 15.09. eines jeden Jahres müssen die Windenergieanlagen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang abgeschaltet werden, sofern sie nicht aus anderen Gründen stillstehen.

Windpark VSB – aktueller Stand

Für den Windpark des Unternehmens VSB wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windenergieanlagen am 26.06.2024 erteilt . Trotz anwaltlicher Prüfung konnte auch dieses Projekt nicht verhindert werden. Allerdings konnten wir in einigen Punkten verschärfte Auflagen erreichen. Unter anderem wurde die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung verpflichtend vorgeschrieben – zuvor war sie lediglich als „Soll“-Vorgabe enthalten.

Die festgelegten finanziellen Vorteile VSB:

Gemeindevergütung im 2,5-km-Umkreis

  • Flächennutzung: 2000 € pro Jahr, hierbei handelt es sich um eine jährliche Vergütung aufgrund einer kleinen ( 5 Quadratmeter) geschotterten Fläche zwecks einer Kabelverlegung

  • Vergütung nach §6 EEG (0,2 Cent pro kWh): ca. 70.000 € pro Jahr

Für die Bürgervergütung im 2,5-km-Umkreis

  • Pauschale Auszahlung: 81.000 € pro Jahr (ca. 1000 Einwohner)

  • Ortschaften: Jördenstorf, Klenz, Gehmkendorf, Gehmkendorf Ausbau, Klein Wüstenfelde, Schwasdorf, Schwasdorf Ausbau

Zusammenfassung der finanziellen Vorteile für 20 Jahre, erste und letzte Betriebsjahr anteilig vergütet

  • Gemeinde Jördenstorf : ca. 157.000 Euro pro vollem Betriebsjahr

  • Bürger im 2,5 Km Umkreis : 186.000 Euro pro vollem Betriebsjahr

Der Betrag für die Bürgerbeteiligung wird in Form eines Strombonus jährlich an die angrenzenden Ortsteile ausgeschüttet. Hierzu kann jeder Haushalt sich anmelden und die entsprechende Personenzahl angeben, hierbei findet ein Abgleich der gemeldeten Einwohner statt.

  • Ein vier Personenhaushalt kommt so auf eine jährliche Vergütung von mehr als 700 Euro

Die genauen Anmeldeinformationen werden noch bekanntgegeben. Das Verfahren wird momentan von den beiden Windparkbetreibern erarbeitet und muss durch das Wirtschaftsministerium abschließend genehmigt werden. Danach werden wir in die breite Veröffentlichung gehen.

Ich hoffe wir konnten einen kleinen Überblick über die momentanen Projekte geben und sehen uns bei der nächsten Gemeindevertretersitzung..

Euer Gemeinderat